
Prüfung & Sicherheit
Fristen, Nachweise und Haftung: Warum Hausverwaltungen und Betriebe ihre Anlagen regelmäßig prüfen lassen — und was ein Prüfprotokoll im Ernstfall wert ist.
Elektrische Anlagen altern unsichtbar. Prüfpflichten existieren genau deshalb: Sie machen den Zustand messbar, bevor ein Defekt zum Schaden wird. Für Vermieter, Hausverwaltungen und Betriebe ist die Dokumentation zugleich der entscheidende Nachweis gegenüber Versicherung und Behörde.
Betriebe müssen ortsveränderliche Geräte und ortsfeste Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 wiederkehrend prüfen lassen. Eigentümer und Hausverwaltungen sind über ihre Verkehrssicherungspflicht in der Verantwortung für Allgemeinstrom, Treppenhäuser, Technikräume und Aufzugsvorräume.
Ortsveränderliche Geräte werden je nach Einsatzbedingungen alle 6 bis 24 Monate geprüft, ortsfeste Anlagen in der Regel alle vier Jahre. In Bereichen mit erhöhter Beanspruchung — Baustellen, Werkstätten, Küchen — sind die Intervalle kürzer.
Für Wohngebäude empfiehlt der E-Check ein Intervall von vier Jahren. Viele Versicherer setzen ihn inzwischen als Nachweis voraus.
Wir dokumentieren jede Messung digital: Prüfprotokoll, Mängelliste mit Priorisierung und eine klare Empfehlung, was sofort und was im nächsten Budgetjahr zu erledigen ist. Für Verwaltungen bündeln wir mehrere Objekte in einem Prüfplan mit festen Terminen.
Im Schadenfall kann die Versicherung Leistungen kürzen, und die Verantwortlichen haften persönlich für Organisationsverschulden. Ein aktuelles Prüfprotokoll entkräftet diesen Vorwurf.
Das hängt an der Gerätezahl. Wir prüfen in der Regel außerhalb der Kernzeiten, damit der Betrieb weiterläuft, und liefern das Protokoll innerhalb weniger Tage.
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