Monteur bei einer Deckenbohrung auf einer Baustelle

Zuverlässiger Brandschutz

Rauchwarnmelder.

Installation, Wartung und Prüfung nach DIN 14676 — für Wohnungen, Häuser und Gewerbeobjekte.

Rauchmelder anbringenRauchmelder Pflicht RäumeWartung DIN 14676Hausverwaltung RauchwarnmelderPrüfprotokoll

Brandschutz-Service

Rauchwarnmelder installieren

Vor der Montage erfassen wir Räume, Nutzung und vorhandene Geräte. Danach werden Montageorte festgelegt, Melder aktiviert und ihre Funktion geprüft. Bei Mehrfamilienhäusern wird jede bearbeitete Wohneinheit getrennt dokumentiert.

Bohr- oder Klebemontage stimmen wir auf Decke und Gerät ab. Vorhandene Melder werden nur weiterverwendet, wenn Typ, Zustand und vorgesehene Nutzungsdauer dazu passen.

Gesetzliche Vorschriften

In welchen Räumen Rauchmelder Pflicht sind

Vorgeschrieben sind Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen — so steht es in § 15 der Landesbauordnung Baden-Württemberg und sinngemäß auch in Rheinland-Pfalz und Hessen. Wohn- und Arbeitszimmer sind freiwillig, in Küche und Bad führen Dampf und Kochdunst zu Fehlalarmen.

Wer die Betriebsbereitschaft sicherstellen muss, unterscheidet sich je nach Land. Für Objekte in unserem Einsatzgebiet klären wir den Umfang vorab mit Eigentümer oder Verwaltung und halten fest, welche Wohnung bearbeitet wurde und wo Zugang fehlte.

Montage

Wo der Melder an der Decke sitzt

Rauch sammelt sich zuerst oben. Deshalb montieren wir waagerecht an die Decke, möglichst mittig im Raum und mit mindestens 50 cm Abstand zu Wänden, Leuchten, Möbeln und Lüftungsauslässen. Unter Dachschrägen und in Zugluft gelten Sonderregeln.

Ab etwa 60 Quadratmetern Raumfläche, bei verwinkelten Grundrissen und in Fluren ab rund 10 Metern Länge planen wir mehrere Melder. Offene Galerien behandeln wir als eigenen Raum.

Rauchwarnmelder für Ihr Objekt geplant?

Wir schauen uns Ihr Vorhaben an und nennen Ihnen eine realistische Preisspanne.

Leistungsumfang

Was wir übernehmen.

Anwohner- & Mieterinformation

Erstellung, Druck und sichtbarer Aushang von Informationsschreiben im Treppenhaus — Arbeitszeitfenster und Zutrittsinformationen transparent und rechtzeitig.

Jährliche Wartung & Funktionsprüfung nach DIN 14676

Sicht- und Funktionsprüfung Ihrer Rauchwarnmelder zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und zuverlässigen Alarmierung im Ernstfall.

Demontage & umweltgerechte Entsorgung

Bestehende oder defekte Fremdgeräte werden sicher demontiert und nach geltenden Vorschriften umweltgerecht entsorgt.

Montage & Inbetriebnahme

Fachgerechte Montage nach DIN 14676 — per Bohr- oder Klebepad-Montage, inklusive Aktivierung, Funktionstest und Dokumentation.

Dokumentation & Prüfprotokoll

Detailliertes Prüfprotokoll pro Wohneinheit, rechtssicher archiviert und auf Wunsch als Nachweis für Eigentümer, Verwaltungen oder Versicherungen.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Wer ist für Rauchwarnmelder verantwortlich?

Für die Installation ist in Baden-Württemberg der Eigentümer zuständig, für die Betriebsbereitschaft in der Regel der unmittelbare Besitzer, sofern der Eigentümer die Wartung nicht selbst übernommen hat.

Übernehmen Sie ganze Objekte?

Ja. Für Hausverwaltungen organisieren wir Ankündigung, Terminfenster, Zweitbegehung und die gesammelte Dokumentation aller Wohneinheiten.

In welchen Räumen müssen Rauchmelder angebracht werden?

Pflicht sind Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege führen. Wohn- und Arbeitszimmer sind freiwillig, in Küche und Bad sorgen Dampf und Kochdunst für Fehlalarme — dort ist ein Hitzemelder die bessere Wahl.

Wo genau wird ein Rauchmelder angebracht?

Waagerecht an die Decke, möglichst mittig, mit mindestens 50 cm Abstand zu Wänden, Leuchten und Möbeln und außerhalb von Zugluft. Ab 60 Quadratmetern Raumfläche oder bei verwinkelten Grundrissen sind mehrere Melder nötig.

Wer darf Rauchmelder installieren?

Batteriebetriebene Melder darf grundsätzlich jeder anbringen; verantwortlich ist in der Regel der Eigentümer. Funkvernetzte Anlagen, 230-V-Melder und die Anbindung an Brandmeldetechnik übernehmen wir als Fachbetrieb inklusive Dokumentation.

Wie oft müssen Rauchmelder geprüft werden?

Nach DIN 14676 mindestens einmal jährlich mit Sicht- und Funktionsprüfung. Spätestens nach zehn Jahren wird das Gerät getauscht.

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