Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Grundlage unserer Zusammenarbeit — klar und nachvollziehbar.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Leistungen der HausEtage HE Elektrotechnik GmbH, Zwickauer Weg 2, 68309 Mannheim-Vogelstang (nachfolgend „Auftragnehmer"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Kostenschätzungen — etwa aus dem Online-Kalkulator — sind unverbindliche Orientierungswerte und ersetzen kein Angebot.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche, nicht im Angebot enthaltene Arbeiten werden nach Aufwand berechnet und vor Ausführung abgestimmt, soweit dies zeitlich möglich ist.

§ 4 Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Anfahrt-, Material- und Entsorgungskosten werden gesondert ausgewiesen, sofern nicht pauschal vereinbart.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt bei Projektaufträgen folgende Zahlungsstruktur:

  • 40 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 40 % nach Erreichen des vereinbarten Zwischenstands
  • 20 % nach Abnahme der Leistung

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Zugang zum Objekt, Strom- und Wasseranschluss sowie erforderliche Pläne und Informationen bereit. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 7 Ausführung und Termine

Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt, Lieferengpässen oder unvorhersehbaren Bauablaufstörungen verlängern sich Fristen angemessen.

§ 8 Abnahme

Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme. Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, gilt sie als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

§ 9 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist — soweit zulässig — Mannheim. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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